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Dauerbrenner "Nachverdichtung"

Unter "Nachverdichtung" wird die Verdichtung vorhandener Wohnbereiche im Innenbereich von Gemeinden verstanden. Im engeren Sinn versteht man in Trudering-Riem die Nachverdichtung von Wohngebieten, für die es keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt, sondern jegliche bauliche Entwicklung nach Maßgabe des "Auffangsparagraphen" 34 des Baugesetzbuches stattfindet.

Positiv an der Nachverdichtung ist, dass es zu keinem zusätzlichen "Flächenverbrauch" nach außen kommt, dass mehr Wohnraum geschaffen und der teure Boden besser genutzt wird. Nachteil ist, dass Eigenheime und Doppelhaushälften immer unerschwinglicher werden und dass die Freiflächen am Haus auf ein Minimum reduziert werden: der Gartenstadtcharakter geht verloren.

Gartenstadtcharakter in Gefahr

Schon seit über 20 Jahren wächst daher in den Münchner Gartenstadtvierteln das Unbehagen über diese Entwicklung, zumal das Fehlen jeglicher Bauleitplanung einer Einzelffallwillkür Tür und Tor öffnet. Häufig haben die Gerichte das letzte Wort.

Und diese schreiben der Stadt München immer mehr ins Stammbuch, dass sie Bauleitplanung tunlichst mit den Mittel des Bauplanungsrechtes (Bundesrecht BauGB) und nicht durch die Hintertür unter Einsatz des Bauordnungsrechtes (Landesrecht, BayBauO) treiben muss. Daher musste die Gartenstadtsatzung ebenso wie die Vorgartensatzung aufgehoben werden.

Ein wichtiges Urteil zur Bebaubarkeit im rückwärtigen Grundstücksbereich fällte das VG München 2002 (M8 K 01.1187). Mittlerweile gibt es Bebauungen in dritter Reihe und das mit Gebäuden gleicher Bauhöhe!

Was der BA machen kann

Der BA 15 ist für eine Nachverdichtung - allerdings mit Maß und Ziel und mit für alle gleichen Maßsstäbe. Beschlusslage ist, dass die Stadt München auch in den Bestandsgebieten Bebauungspläne aufstellen soll, um die Entwicklung steuern zu können.

Außerdem sieht der BA 15 einen Vorteil darin, dass durch die Bauleitplanung auch die Ausgleichsmaßnahmen bzw. Folgekosten einer Nachverdichtung in puncto erweiterter Infrastruktur (Verkehr, Kitas, Schulen, Jugendeinrichtunegn, Sportplätze) klar ausgewiesen werden müssen. Eine Nachverdichtung zum Nulltarif gibt es einfach nicht.

Ein großer Fortschritt ist, dass es seit Mitte 2008 monatliche Abgleichgespräche über laufende Bauvorhaben zwischen LBK und BA 15, wobei auf Seiten des BAs mindestens der Sprecher des UA Planung, teilnimmt. Auf diese Weise können auf dem kleinen Dienstwege die Anregungen des BAs geklärt werden. In vielen Fällen ist es gelungen, die LBK zu bestärken, gegen Auswüchse der Nachverdichtung vorzugehen.

Der BA 15 verfolgt dabei die Linie, KFZ-Stellplätze so nahe an der Grundstücksgrenze wie möglich zu situieren, um möglichst wenige verdichtete Verkehrsflächen in Kauf nehmen zu müssen.

Dr. Georg Kronawitter
(Urfassung 2009, aktualisiert 10/2014)

Gartenstadt-Beschlussvorlage des Planungsreferats Herbst 2014

Im Herbst 2014 erreichte eine umfassende Beschlussvorlage zum Thema "Erhalt der Gartenstädte" die Bezirksausschüsse. Eine Behandlung im Stadtrat ist Stand Okt. 2014 noch nicht absehbar.

Links Bauleitplanung

Flächennutzungsplan und Bebauungspläne in Trudering-Riem (Übersichtsseite)