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Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München zur
Erörterung und Durchsetzung stadtbezirksbezogener Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
Der Bezirksausschuss ist also die richtige Adresse für Anregungen, aber auch für Kritik,
wenn es um Stadtviertelangelegenheiten geht.
Diese können in schriftlicher Form oder im Rahmen der regelmäßig
(monatlich mindestens einmal) stattfindenden Sitzungen des Gremiums unter bestimmten
Voraussetzungen auch mündlich erfolgen. Sofern sich der Bezirksausschuss
(durch Mehrheitsbeschluss) einer Sache annimmt und daraus einen Antrag oder eine
Empfehlung an die Stadtverwaltung formuliert, ist über eine solche Angelegenheit
grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich!
Hier finden Sie die Tagesordnung der nächsten BA-Sitzung.
(Die aktuelle Tagesordnung ist möglicherweise derzeit nicht verfügbar.
Sie können hierauf frühestens 10 Tage vor der nächsten Sitzung
des BAs zugreifen.)
Jahresüberblick Sitzungstermine
Bürgerversammlungen werden in jedem der 25 Stadtbezirke Münchens mindestens
einmal jährlich vom Oberbürgermeister einberufen. In ihnen werden kommunale
Angelegenheiten diskutiert. Alle im Stadtbezirk wohnenden und wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger können Anträge stellen. (Ausweis mitnehmen!)
Einwohnerversammlungen können von den Bezirksausschüssen für ihren gesamten
Bereich oder einen Teilbereich zu Problemen des Stadtbezirkes abgehalten werden.
Bürgerversammlung/-en, Einwohnerversammlungen