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Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München zur Erörterung und Durchsetzung stadtbezirksbezogener Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Der Bezirksausschuss ist also die richtige Adresse für Anregungen, aber auch für Kritik, wenn es um Stadtviertelangelegenheiten geht. Sitzungen der Bezirksausschüsse sind öffentlich, die Gemeindeordnung schreibt aber vor, daß bei der Behandlung bestimmter Vorgänge in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt wird. Der BA 16 führt in der Regel einmal im Monat eine Sitzung durch, die Sitzung wird von der oder dem Vorsitzenden des BA oder einer / einem Vertreterin / Vertreter geleitet. Ein- wohner des Stadtbezirks erhalten in der Sitzung das Wort, sofern nicht eine Mehrheit des BA dem widerspricht. Unterausschüsse des
BA werden für bestimmte Aufgaben eingerichtet. Auch die Sitzungen der
Unterausschüsse sind öffentlich. Zur Zeit sind im BA 16 folgende
Unterausschüsse eingerichtet: |
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Bürgerversammlungen werden in jedem der 25 Stadtbezirke Münchens mindestens einmal jährlich vom Oberbürgermeister
einberufen. Wegen der Größe des 16. Stadtbezirks finden hier in der
Regel jährlich zwei Bürgerversammlungen statt. In ihnen werden kommunale Angelegenheiten diskutiert. Alle im Stadtbezirk wohnenden
Gemeindebürger sind in der Bürgerversammlung redeberechtigt, können Anträge
stellen und sind stimm- berechtigt. Gemeindebürger sind alle Deutschen und
Angehörige der übrigen Mitglied- staaten der Europäischen Union. An der
Bürgerversammlung können auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die nicht
Gemeindebürger sind, auf Beschluß der Bürgerversammlung können sie Rederecht
erhalten.
Von der Bürgerversammlung beschlossene Anträge sind innerhalb von drei Monaten je nach Zuständigkeit vom Stadtrat oder vom Bezirksausschuß zu behandeln. |
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Einwohnerversammlungen können von den Bezirksausschüssen für ihren gesamten Bereich oder einen Teilbereich zu Problemen des Stadtbezirkes abgehalten werden.
Rede- und Stimmrecht haben alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bereichs, für
den die Einwohnerversammlung einberufen wird (auch ausländische Mitbürger,
Jugendliche und Kinder). Einwohnerversammlungen können auch auf einen
bestimmten Personenkreis beschränkt werden.
Von der Einwohnerversammlung beschlossene Anträge sind innerhalb von drei Monaten vom Bezirksausschuß zu behandeln. |
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Letzte Änderung: 24.04.02