Leitbild zum Selbstverständnis der Bezirksausschussarbeit

Ein Konzept aller Parteien im Bezirksausschuss Au – Haidhausen

Das Leitbild zum Runterladen

1. Interessenvertretung

Der BA vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger eines Stadtbezirkes und Anliegen der örtlichen Wirtschaft gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung. Er fördert den Prozess der Willens- und Meinungsbildung und wirkt als Mittler mit bei der Formulierungund Klärung von Interessen aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Für auftretende Konflikte zwischen unterschiedlichen Zielvorstellungen sucht er Lösungen, durch demokratische Beteiligung und Entscheidung. Hierzu dienen die regelmäßigen Beratungen und Versammlungen des BA, die Erörterungen und Entscheidungen zu Bürgerfragen, Anträge an Stadtrat und Verwaltung, die Einberufung von Einwohner- und Bürgerversammlungen im Stadtbezirk. Neue Verfahren der Bürgerbeteiligung werden erprobt.

2. Entscheidungskompetenz

Der BA fällt Entscheidungen aus eigener Kompetenz in den Angelegenheiten des Stadtbezirks, die vom Stadtrat festgelegt sind.

3. Mitwirkung bei Entscheidungen

In eigenen und in Angelegenheiten mehrerer Stadtbezirke wirkt der BA an den Entscheidungen des Stadtrats mit. Hierzu besitzt er das Recht, die Interessen des Stadtteils mit seiner genaueren Ortskenntnis vor dem Stadtrat zu vertreten.

4. Vorbereitung von Verwaltungsakten

Der BA bereitet Verwaltungsakte im Stadtbezirk vor. Hierzu besitzt er auf Grund seiner örtlichen Sachkenntnis und politischen Erfahrung besondere Kompetenz.

5. Abwägung von Interessen

Der BA kann nicht jeden Wunsch erfüllen. Als Grundlage für die Entscheidungen des BA findet eine gerechte Abwägun  zwischen den unterschiedlichen Interessen statt. Die Diskussionen und Entscheidungen hierzu sollen für alle BürgerInnen möglichst transparent und nachvollziehbar sein. Abzuwägen sind unterschiedliche, oft auch konfliktträchtige Interessen innerhalb des Stadtbezirks, zum Beispiel:

zwischen BewohnerInnen und örtlicher Wirtschaft,

zwischen ansässigen Bürgerinnen und Bürgern und Gästen der Gastronomie,
zwischen AutofahrerInnen und spielenden Kindern
zwischen den Generationen
zwischen NeubürgerInnen und alteingesessener Bevölkerung
usw.

Oft ist aber auch ein Ausgleich und Kompromiss zwischen den Interessen im Stadtteil und den
benachbarten Stadtbezirken sowie den übergeordneten Zielen für die Gesamtstadt zu finden.

6. Die Qualität der Zusammenarbeit im BA

Um sachgerechte Entscheidungen fällen zu können, sollen alle Mitglieder des BA gleichen Zugang zu den erforderlichen Informationen haben. Die Zusammenarbeit im BA soll unabhängig von den unterschiedlichen Ansichten und Zielen der Parteien durch gegenseitige Achtung und korrekten Umgang geprägt sein.