Abschluss der Sanierung im Stadtteil Haidhausen
Antrag des BA's bzgl. dem Abschluss der Stadtteilsanierung, der im Stadtrat einstimmig
beschloßen wurde.
Resümee von Frau Dietz-Will über die Sanierung:
Haidhausen - entstanden aus einer eigenständigen dörflichen Ansiedlung mit Kleinhäusern,
Herbergen und Bauernhäusern und 808 erstmals urkundlich erwähnt – wurde nach der Einge-
meindung 1854 ergänzt durch ein systematisch geplantes Stadtviertel mit symmetrischen
Plätzen und repräsentativen Straßenzügen, dem so genannten „Franzosenviertel“
zwischen dem alten Dorfkern und dem Ostbahnhof. Vorherrschend ist heute eine 4 bis 5-
geschossige Blockstruktur aus der Jahrhundertwende, von der im 2. Weltkrieg glücklicher-
weise relativ wenig zerstört wurde. Bis auf die Reparatur von Kriegsschäden sind von den
Hausbesitzern Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung der Bausubstanz in den aller-
meisten Fällen jahrzehntelang unterblieben.
Um den zunehmenden städtebaulichen und strukturellen Missständen zu begegnen und
die ab Mitte der siebziger Jahre einsetzende Bodenspekulation zu steuern, wurden 1976
insgesamt 21 Blöcke als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und damit die Voraussetzung
geschaffen, Städtebauförderungsmittel einzusetzen.
Die Sanierungsmaßnahmen in Haidhausen sind mittlerweile abgeschlossen. Sukzessive
wurden 17 Sanierungsblöcke aus der Sanierung entlassen und die jeweilige Sanierungs-
satzung aufgehoben. Heute stehen die restlichen Einzelentlassungen von Block 19, 20, 22
und 25 mit Aufhebung der Sanierungssatzungen an.
Wir haben im Bezirksausschuss 5 diese Beschlüsse sukzessiv zur Kenntnis genommen –
zur Kenntnis genommen deshalb, weil die Situation nach Aufhebung der Sanierungssatzung
erhebliche Änderungen nach § 136 des Baugesetzbuches mit sich bringt.
Deshalb hat der BA frühzeitig – vor Beginn der Einzelentlassung der ersten Sanierungsblöcke
– die Erhaltungssatzung gefordert. Diese Satzung haben wir seit 1996. Sie läuft 2011
aus und muss nochmals fortgeschrieben werden.
Die uns jetzt vorliegende Beschlussvorlage enthält in Punkt B „Gesamtabschluss der Sanie-
rung in Haidhausen“ eine durchgängig positive Bewertung des Sanierungserfolges.
Dies wird für ganz Haidhausen behauptet, gilt aber nur für die durch die MGS sanierten
Häuser, die allein Gegenstand der Untersuchung der GFS waren.
Nach 33 Jahren geht die Geschichte der Stadtteilsanierung Haidhausens zu Ende:
368 Mio. Euro wurden dafür eingesetzt und Haidhausen ist nach der Sanierung in seiner
Attraktivität so aufgewertet, dass sich hier Immobilienkäufer aus ganz Deutschland einfinden.
In den 21 Sanierungsblöcken hat die MGS 372 sozial gebundene und 92 frei finanzierte
Wohnungen modernisiert und 627 mit öffentlichen Mitteln geförderte sowie 74 frei finanzierte
Wohnungen neu gebaut – insgesamt also 1.165 Wohnungen (999 mit öffentlichen Mitteln,
und 166 freifinanzierte Wohneinheiten).
Das sind nicht einmal 10 Prozent des Haidhauser Wohnungsbestandes von schätzungsweise
15.000 Wohnungen bei 33.635 Bewohnern.
Die Karte auf Seite 43 der MGS-Broschüre zeigt die Sanierungsblöcke und die durch die
MGS sanierten bzw. neu gebauten Objekte, die sich punktuell verteilen. Es dominiert –
entgegen den Zielvorstellungen der Stadtteilsanierung – die Sanierung in privater Trägerschaft.
Absicht war, dass durch die öffentliche Sanierung Impulse gesetzt werden für private Sanierung.
Aber auch diese sollte nach Stadtratsbeschluss den sozialen Zielen der öffentlichen
Sanierung entsprechen. Dies ist nicht in Erfüllung gegangen:
Die weitaus meisten Sanierungsmaßnahmen sind in privater Trägerschaft ohne Sozialplan-
verfahren durchgeführt worden. Sanierungsbebauungspläne geben zwar die Leitlinien für
die Entwicklung vor, ein Schutz der Mieter ist nicht gegeben.
Das Ergebnis ist, dass das Gebiet enorm aufgewertet wird – ein Risiko für die ursprünglich
ansässige Bevölkerung, die die Mieten für die sanierten Wohnungen nicht mehr zahlen
kann und als Konsequenz Haidhausen verlassen muss.
Die Studie der GFS bezieht sich auf 408 Haushalte (ein Drittel der 1.156 durch die MGS
sanierten Wohneinheiten), für die 1979 bis 2003 Sozialpläne erarbeitet wurden. In diesen
Haushalten lebten insgesamt 929 Personen. Diese sind zufrieden mit der erhaltenen Beratung,
dem Sozialplanverfahren, mit ihren modernisierten neuen Wohnungen und den Mieten.
Es ist ein Untersuchungsergebnis, das Selbstverständlichkeiten als Ergebnis präsentiert.
Bei der öffentlichen Sanierung war gesetzlich vorgeschrieben, was gemacht werden musste
– das Sozialplanverfahren für die sanierungsbeteiligten Mieter. Die Untersuchung bestätigt
also nur, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt wurden. Die Studie der GFS ist ein Lob
auf die Sanierung aus öffentlicher Hand, auf den Sanierungsträger MGS und dessen Verant-
wortliche und den sozialverträglichen Ablauf des Sanierungsverfahrens.
Diese Einschätzung teilt der BA, nicht jedoch die Beurteilung der sozioökonomischen Erfolge
außerhalb der öffentlichen Sanierung.
Die Verwaltung wie auch die GFS-Studie (S. 20, 3. Punkt) kommt aber zum Resümee:
„Eine Verdrängung wirtschaftlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen durch die mit der
Sanierung erfolgte Aufwertung des Viertels ist nicht eingetreten“.
Unsere Forderung muss sein:
Nach dem Wegfall der Stadtteilsanierung ergibt sich die Forderung, die verbleibenden Re-
gulierungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger konsequent anzuwenden und fort zu
entwickeln. Dies gilt insbesondere für die Kriterien und Instrumentarien der Erhaltungssatzung.
Erforderlich ist hierfür eine wissenschaftlich fundierte, auf soziale Milieus orientierte sozialwis-
senschaftliche Untersuchung von Status und räumlicher Verteilung der Bevölkerung in
Au-Haidhausen.