
Bürgerversammlung
Zweck und Aufgabe der
Bürgerversammlungen ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft
und Verwaltung sowie die Einflussnahme und Mitsprache der im
Stadtbezirk wohnenden Bürgerinnen und Bürger auf Entscheidungen der
Stadtverwaltung, die sich in ihrem Stadtbezirk auswirken.
Die Bürgerversammlungen werden vom Oberbürgermeister, der 2.
Bürgermeisterin, dem 3. Bürgermeister oder bei deren Verhinderung von
einem Stadtrat bzw. einer Stadträtin aus dem Ältestenrat geleitet. Auch
der Bezirksausschuss ist durch seinen Vorsitzenden vertreten. Zu
aktuellen Themen im Stadtteil stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aus der Stadtverwaltung als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.
Die Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtviertel haben dort die
Möglichkeit, Anträge und Anfragen zu stellen, Anregungen und Anliegen
vorzubringen und sich kostenloses Informationsmaterial der
Stadtinformation mitzunehmen. Außerdem erfahren Sie durch den Bericht
des Bezirksausschussvorsitzenden vieles über die Arbeit des
Bezirksausschusses im vergangenen Jahr und durch den Sicherheitsbericht
der Polizei Interessantes über die Sicherheitslage in Ihrem Stadtbezirk.
In der Bürgersprechstunde von 18.00 Uhr bis zum Beginn der
Bürgerversammlung um 19.00 Uhr können Sie darüber hinaus mit
Vertreterinnen und Vertretern Ihres Bezirksausschusses, der Polizei und
der Stadtverwaltung persönlich sprechen.