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Entscheidungsrechte
Antrags-, Anhörungs- und Unterrichtungsrechte

Der Bezirksausschuss (BA) ist ein lokales Organ der Landeshauptstadt München. Seine VertreterInnen werden im Rahmen der Kommunalwahl alle 6 Jahre als "Stadtteilparlament" für den Stadtbezirk bewählt. Er dient der Erörterung und Durchsetzung stadtbezirksbezogener Anliegen der BürgerInnen.

Entscheidungsrechte:

Der BA entscheidet durch Beschluss unter Beachtung gesamtstädtischer Belange in Angelegenheiten die auf seinen Stadtbezirk begrenzt sind. Die Zuständigkeit zur Entscheidung wird durch die Satzung geregelt.

Die Bezirksausschüsse sind zuständig für die Benennung von Straßen und Plätzen im Stadtbezirk, soweit damit keine persönlichen Ehrungen verbunden sind. Das "Stadtteil-Parlament" prüft wo Wochenmärkte eingerichtet oder umgestaltet werden können und entscheidet über die Einrichtung dieser.

Ebenso kümmern er sich um das Stadtteilkulturprogramm, die Organisation und Durchführung von Stadtteilfeste und Kulturveranstaltungen.

Anhörungs- und Unterrichtungsrechte

In den Bezirksausschüssen kann im Einzelfall mit entschieden werden, wie Straßen, Plätze, Fußgängerbereiche, öffentliche Grünflächen oder Spiel- und Sportplätze gestaltet werden sollen
und wo Erholungsflächen und Freizeitzentren sowie Sozial- und Kultureinrichtungen im Stadtviertel fehlen

Die "Stadtteil-Parlamente" prüfen, wo Litfaßsäulen und andere Werbeanlagen errichtet werden können. Auch die stadtviertelbezogene Planung von Fuß- und Radwegen wurde auf die Bezirksausschüsse übertragen. Die Bezirksausschüsse fördern und pflegen die Stadtteilgeschichte und entscheiden über die erstmalige Gewährung von Zuschüssen für Vereine und soziale Initiativen im Stadtviertel.
Die Entscheidungskompetenz der Bezirksausschüsse umfaßt darüber hinaus auch Projektaufträge bei städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen mit einer Bausumme zwischen einer und fünf Millionen Mark.

 


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