Entscheidungsrechte
Antrags-, Anhörungs- und Unterrichtungsrechte
Der
Bezirksausschuss (BA) ist ein lokales Organ der Landeshauptstadt
München. Seine VertreterInnen werden im Rahmen der Kommunalwahl
alle 6 Jahre als "Stadtteilparlament" für den
Stadtbezirk bewählt. Er dient der Erörterung und
Durchsetzung stadtbezirksbezogener Anliegen der BürgerInnen.
Entscheidungsrechte:
Der BA entscheidet durch Beschluss unter Beachtung gesamtstädtischer
Belange in Angelegenheiten die auf seinen Stadtbezirk begrenzt
sind. Die Zuständigkeit zur Entscheidung wird durch die
Satzung geregelt.
Die Bezirksausschüsse
sind zuständig für die Benennung von Straßen
und Plätzen im Stadtbezirk, soweit damit keine persönlichen
Ehrungen verbunden sind. Das "Stadtteil-Parlament"
prüft wo Wochenmärkte eingerichtet oder umgestaltet
werden können und entscheidet über die Einrichtung
dieser.
Ebenso kümmern er sich um das Stadtteilkulturprogramm,
die Organisation und Durchführung von Stadtteilfeste
und Kulturveranstaltungen.
Anhörungs-
und Unterrichtungsrechte
In den Bezirksausschüssen
kann im Einzelfall mit entschieden werden, wie Straßen,
Plätze, Fußgängerbereiche, öffentliche
Grünflächen oder Spiel- und Sportplätze gestaltet
werden sollen
und wo Erholungsflächen und Freizeitzentren sowie Sozial-
und Kultureinrichtungen im Stadtviertel fehlen
Die "Stadtteil-Parlamente"
prüfen, wo Litfaßsäulen und andere Werbeanlagen
errichtet werden können. Auch die stadtviertelbezogene
Planung von Fuß- und Radwegen wurde auf die Bezirksausschüsse
übertragen. Die Bezirksausschüsse fördern und
pflegen die Stadtteilgeschichte und entscheiden über
die erstmalige Gewährung von Zuschüssen für
Vereine und soziale Initiativen im Stadtviertel.
Die Entscheidungskompetenz der Bezirksausschüsse umfaßt
darüber hinaus auch Projektaufträge bei städtischen
Hoch- und Tiefbaumaßnahmen mit einer Bausumme zwischen
einer und fünf Millionen Mark.
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