Bürgerversammlung
für Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Donnerstag, 15. November 2012, 19.00 Uhr
Gaststätte Zunfthaus, Thalkirchner Straße 76, barrierefrei

Auf der Bürgerversammlung für Ihren Stadtbezirk haben Sie die Gelegenheit, sich zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Stadtbezirk zu informieren, sich zu Wort zu melden, Anträge zu stellen und abzustimmen.

Versammlungsablauf

  • Informationen über aktuelle Themen aus dem Stadtbezirk mit Bürgermeisterin Christine Stobl und Alexander Miklosy, Bezirksauschuss-Vorsitzender
  • Sicherheitsbericht der Polizei
  • Bürgerinnen und Bürger haben das Wort
  • Abstimmung über eingebrachte Anträge
    Wortmeldezettel (Antragsformular) als elektronisch ausfüllbares PDF-Dokument (120 KB)


    Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:

    1. Bauvorhaben:
    - Hotel Königshof
    - Bayerstraße 35 - 37
    - Brausebad
    - Unterführung Theresienwiese
    - Kapuzinerstraße: Radwegeinbau
    - Sendlinger Tor: U-Bahnhof-Umbau, Portalklinik

    2. Veranstaltungen:
    - Open Air Gärtnerplatztheater
    - Straßenfeste im Stadtbezirk
    - Stadtteilkulturtage
    - Oktoberfest 2012

    3. Nutzung der Theresienwiese und des Gärtnerplatzes durch
    Nachtparties

    4. Stadtteilbroschüre

    5. Wohnen:
    - Mietsituation im Stadtbezirk
    - Erhaltungssatzung
    - Vorkaufsrecht
    - Umnutzungen Gewerbe - Wohnen und umgekehrt

    6. Lärmminderungsplan

    7. Verein Südliches Bahnhofsviertel

    8. Hotelanfahrtszonen im Stadtbezirk

    9. Freischankflächen im Stadtbezirk

    10. Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Bürgersprechstunde
Von 18.00 bis 19.00 Uhr stehen Mitglieder des Bezirksausschusses, der Polizei, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) sowie der Stadtverwaltung für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die Versammlung wird von Bürgermeisterin Christine Stobl geleitet.

Bitte amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks haben das Recht, Anträge zu bechließen, die vom Stadtrat bzw. vom Bezirksausschuss innerhalb von drei Monaten zu behandeln sind. Wer keine deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit besitzt, kann auf Beschluss der Bürgerversammlung das Wort erhalten.

Weitere Informationen zur Bürgerversammlung (Rechtsgrundlagen, Teilnahme- und Antragsrecht an Bürgerversammlungen, Ablauf einer Bürgerversammlung, Teilnahmevoraussetzungen, Wortbeiträge mit Laptop und Beamer möglich)